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Logopädin
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Ursächlich für die Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Erwachsenen sind oftmals Schädigungen des Gehirns sowie Verletzungen oder Erkrankungen der sprachbildenden Organe (z.B. Kehlkopf, Stimmlippen). Zu den wichtigsten Störungsbildern zählen:
Noch vor der ersten logopädischen Behandlung führt unsere erfahrene Logopädin eine ausführliche Diagnostik durch. Die unterschiedlichen Tests geben dabei Aufschluss welche Bereiche der Sprache wie stark betroffen sind. Die Voruntersuchungsergebnisse sowie der ärztliche Befund bilden im Folgenden die Grundlage für das auf Sie abgestimmte Therapiekonzept.
Grundsätzlich verordnen Hausärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Kinderärzte oder Pneumologen eine Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Eine logopädische Verordnung umfasst 10 Behandlungseinheiten mit einer durchschnittlichen Dauer von 45 Minuten.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden zu 90 % von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Der verbleibende Eigenanteil von 10 % muss durch den Patienten selbst finanziert werden. Hinzukommen weitere 10€ als Rezeptgebühr, sofern keine Befreiung vorliegt. Bei Kindern übernehmen die Krankenkassen die Behandlung vollständig. Die logopädische Therapie kann auch in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anfahrt zur logopädischen Praxis aus medizinischen Gründen nicht erfolgen kann.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.